Barrierefreie Bushaltestellen
Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen ist ein Thema, das momentan viele Gemeinden beschäftigt. Das Thema ist äußerst vielschichtig und komplex. Es fängt mit der Frage der Zuständigkeit für den Haltestellenausbau und deren Finanzierung an und hört mit der Frage, welche Bauweise denn überhaupt barrierefrei ist, auf. Für Letzteres hat die NAH.SH nun einen Leitfaden herausgegeben, der einen Mindeststandard für barrierefreie Bushaltestellen beschreibt.
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an die Planenden in Kommunen, Straßenbauämtern und sonstigen Fachverwaltungen im NAH.SH-Verbundgebiet sowie an die von diesen Stellen beauftragten Planungsbüros.
Das Ziel der Barrierefreiheit im ÖPNV ist in diversen Gesetzen verankert, jedoch oft in Form unbestimmter Rechtsbegriffe und ohne verbindlicher Vorgabe von technischen Richtlinien. Der neue Leitfaden soll allen Beteiligten bei der Umsetzung helfen, indem er den Stand der Technik sowie der gesetzlichen Grundlagen wiederspiegelt.
Für jedes Element einer Bushaltestelle definiert der Leitfaden Mindeststandards in Form und Maß, die zwingend erforderlich sind, um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten. Ergänzt werden diese Mindeststandards um weitere Empfehlungen, die bei dem jeweiligen Element berücksichtig werden sollten, für die Barrierefreiheit jedoch nicht zwingend sind.
Erarbeitet hat den Leitfaden eine Arbeitsgruppe aus Aufgabenträgern, Vertretern von Behindertenverbänden, Verkehrsunternehmen und Straßenbaulastträgern unter Leitung der NAH.SH. Die breite Zusammensetzung der Arbeitsgruppe garantiert eine ausgewogene und weitreichende Bearbeitung des Themas. Die Verkehrsunternehmen haben zum Beispiel auf das Zusammenspiel von baulicher Infrastruktur und eingesetzten Fahrzeugen geachtet und die Betroffenenvertreter haben sichergestellt, dass die Belange der Mobilitätseingeschränkten hinreichend berücksichtigt werden.
Alle Unterlagen zum Leitfaden für den barrierefreien Aus-, Um- und Neubau von Bushaltestellen stehen hier zum Download bereit: