Projekt S5 grundsätzlich
Was hat es mit dem so genannten „Achsenkonzept“ in Hamburg auf sich?
Das Achsenkonzept basiert auf den Überlegungen von Fritz Schumacher aus den 1920er-Jahren und zielt auf eine konzentrierte Stadtentwicklung entlang der Hauptsiedlungsschwerpunkte von Hamburg und seinem Umland ab. Dabei werden im Norden alle Richtungen, von Hamburg ausgehend, berücksichtigt: Elmshorn, Kaltenkirchen, Ahrensburg, Büchen. Eine dieser Achsen (über Quickborn nach Kaltenkirchen) läuft dabei entlang der Projektstrecke zur S5. Dementsprechend stellt der Ausbau eine Stärkung der Nahverkehrsverbindungen entlang der starken Verflechtung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein dar.
Was kostet die S5?
Die Elektrifizierung und der teilweise zweigleisige Ausbau kosten rund 270 Mio. €.
Wer übernimmt die Finanzierung?
Die Finanzierung des Gesamtprojekts soll größtenteils über Fördermittel des Bundes sowie durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg erfolgen. Für eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund über eine sogenannte GVFG-Förderung (Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden) muss die Wirtschaftlichkeit des Projekts nachgewiesen werden.
Ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts gegeben?
Die Wirtschaftlichkeit wurde anhand der hierfür vom Bund vorgeschriebenen Standardisierten Bewertung überprüft. Die NAH.SH hatte damit das Gutachterbüro Intraplan beauftragt. Dieses Verfahren folgt einer vereinheitlichten Verfahrensanleitung und ist bundesweit für alle Infrastrukturvorhaben des Nahverkehrs anzuwenden, die eine Bundes-GVFG-Förderung beantragen wollen. Die Wirtschaftlichkeit konnte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,15 nachgewiesen werden, das Projekt ist im Ergebnis volkswirtschaftlich sinnvoll und förderfähig. Der Bericht dieser Bewertung ist im Downloadbereich verfügbar.
Wird das Projekt auch durch eine Fahrpreiserhöhung finanziert?
Es ist geplant, das Projekt über die üblichen Mittel des Infrastrukturausbaus zu finanzieren. Hierzu gehören neben den oben genannten Bundesmitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG) Landesmittel wie Regionalisierungsmittel und Fördermittel nach den Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzen der Länder. In Schleswig-Holstein wird der Bau zudem aus dem Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS) finanziert. Eine Finanzierung über Fahrpreiserhöhungen findet nicht statt.
Wann kommt die S5?
Anfang 2023 wurde mit dem Bau begonnen. Die Inbetriebnahme wird für Dezember 2028 erwartet.
Stand: August 2024