zurück

Kontakt

Zuständigkeiten

Die S5 ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, weil die Strecke über die jeweiligen Landesgrenzen hinausgeht. Die verantwortlichen Institutionen sind in Schleswig-Holstein das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) sowie der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH), der als Aufgabenträgergesellschaft des Landes das gesamte Projekt über die Landesgrenzen hinaus operativ begleitet, und in Hamburg die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die AKN ist Infrastruktureigentümer, zuständiger Vorhabenträger und verantwortliche planende Instanz sowie in dem Zusammenhang auch Auftraggeber für fremdvergebene Planungsleistungen.

Informationen

Im Bereich Download/Service finden Sie bereits veröffentlichte Broschüren und andere Informationsmaterialien zur S5 zum Herunterladen. Dazu gehören auch die Präsentationen zur Planung, die bei öffentlichen Informationsveranstaltungen gehalten wurden.

Informationsveranstaltungen vor Ort

Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens haben die Projektbeteiligten im letzten Quartal des Jahres 2015 frühzeitige Bürgerbeteiligungen in Ellerau, Schnelsen sowie Henstedt-Ulzburg in Form von öffentlichen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dort wurden dem jeweils anwesenden Publikum das Projekt sowie erste Planungsdetails vorgestellt. Auch bestand die Möglichkeit, Fragen an die verschiedenen Akteure des Projekts zu richten. Die Präsentationsunterlagen der einzelnen Veranstaltungen finden sich im Bereich Download/ Service.

Weitere Fragen

Bitte wenden Sie sich an die NAH.SH unter kundendialog@nah.sh. Wir beantworten Ihre Fragen so schnell und umfassend wie möglich.