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Zu den Fördermitteln

Kommunen können für Bike+Ride-Angebote an Bahnhöfen Finanzmittel des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch nehmen. Die NAH.SH GmbH verwaltet diese Finanzmittel für das Land und ist die zentrale Ansprechpartnerin für die Kommunen.

Binden Sie bereits zu Beginn der Planungen die NAH.SH GmbH ein. Das erspart unter Umständen Zeit und Kosten, die sonst zu einem späteren Zeitpunkt für Korrekturen im Förderantrag anfallen würden. Klären Sie auch gleich zu Beginn mit der NAH.SH GmbH, ob das Vorhaben verkehrlich sinnvoll und damit grundsätzlich förderfähig ist.

Kontakt:

Sylvia Birrong
T 0431 660 19 76
sylvia.birrong@nah.sh

 
Wiebke Preckwinkel
T 0431 660 19 20
wiebke.preckwinkel@nah.sh

Die NAH.SH GmbH benötigt folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung:

  • Ausgefüllter Förderantrag. Wir senden Ihnen das Formular per E-Mail zu.
  • Entwurfsplanung für die Bike+Ride-Anlage mit einem Erläuterungsbericht, Plänen und Kostenschätzung.
  • Bedarfsanalyse für die Bike+Ride-Anlage mit folgendem Inhalt:

- Entwicklung des ÖPNV-Aufkommens am betreffenden Bahnhof
- Auslastung vorhandener Fahrradabstellanlagen (mit Fotodokumentation)
- Umfang wild abgestellter Fahrräder
- Anteil der Fahrradnutzenden unter Schüler*innen und Pendler*innen
- Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Abstellanlagen

Die NAH.SH GmbH prüft die vorliegenden Anträge. Um die sogenannten zuwendungsfähigen Kosten zu ermitteln, arbeitet die NAH.SH GmbH mit externen fachtechnischen Prüfern zusammen. Maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Bei einfachen Fahrradbügeln sind die maximal zuwendungsfähigen Kosten festgelegt. 

Hier finden Sie die ÖPNV-Förderrichtlinie zum Nachlesen. 

Gut zu wissen:

Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, müssen Sie den Antrag bei der NAH.SH GmbH gestellt und eine Zustimmung erhalten haben. Sonst ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Es gibt eine Bagatellgrenze: 10.000 Euro Mindesthöhe zuwendungsfähige Kosten und 7.500 Euro Mindesthöhe Zuwendung. Eine Antragstellung ist nur oberhalb dieses Betrags möglich.

Bei der Kalkulation der Mietkosten für die B+R-Anlage müssen Kommunen berücksichtigen, dass die Einnahmen aus der Vermietung nicht die Kosten für den Unterhalt der Anlage übersteigen - es darf also kein Gewinn erwirtschaftet werden.